Corona-Sicherheitshinweise für Unternehmen | werbung.beer

CORONA SICHERHEITS-HINWEISE
für Unternehmen.

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Corona Sicherheitshinweise für Geschäfte und ÖPNV mit Maskenpflicht.

Corona – Hinweise
Betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz

Der Arbeitsschutz muss beim schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Bundesarbeitsminister Heil hat gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, am 16. April den Arbeitsschutzstandard COVID 19 für Unternehmen vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.
Der betriebliche Infektionsschutzstandard beschreibt die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Virus SARS-CoV-2. Mit den Maßnahmen soll es gelingen, den betrieblichen Alltag zu ermöglichen und gleichzeitig die Infektionskurve flach zu halten.

Ein paar Eckpunkte des neuen Arbeitsschutzstandards:

  1. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  2. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  3. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  4. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer “Nies-/Hustetikette” bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  5. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  6. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz “Gesundheit geht vor
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.
  7. Home-Office
    Büroarbeiten sind nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen, insbesondere wenn ansonsten Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssen.
  8. Dienstreisen und Meeting
    Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen wie Besprechungen sollten auf das absolute Minimum reduziert und alternativ soweit als möglich technische Alternativen für Online-Meetings wie Telefon- und Videokonferenzen zur Verfügung gestellt werden. Sind Präsenzveranstaltungen unbedingt notwendig, muss ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern gegeben sein.

Das gesamte Dokument SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards mit allen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen finden Sie hier.

Quelle: IHK/BMAS

 

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